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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2009 - L 4 B 68/08 KR   

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https://dejure.org/2009,121920
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2009 - L 4 B 68/08 KR (https://dejure.org/2009,121920)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.01.2009 - L 4 B 68/08 KR (https://dejure.org/2009,121920)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - L 4 B 68/08 KR (https://dejure.org/2009,121920)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2002 - L 4 B 297/02

    Zuständiges Gericht - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zuständigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2009 - L 4 B 68/08
    Der Senat hat zu dieser neuen Fassung mit Beschluss vom 6. November 2002 (L 4 B 297/02 KR in NdsRpfl. 2003, 163 f.) entschieden, dass sie die Zuständigkeit des SG Hannover für Angelegenheiten, die einen Krankenhausvergütungsanspruch betreffen, unberührt lässt.

    In diesem Zusammenhang zitiert der Gesetzgeber ausdrücklich und zustimmend den Beschluss des erkennenden Senats vom 6. November 2002 (L 4 B 297/02 KR).

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2009 - L 4 B 68/08
    Zwar setzen die §§ 108 ff. SGB V eine grundsätzliche Vergütungspflicht der Krankenkassen als selbstverständlich voraus, wenn ein gesetzlich Versicherter in einem zugelassenen Krankenhaus behandelt wird und die Anspruchsvoraussetzungen im Übrigen vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 33/99 R - in BSG SozR 3-2500 § 112 Nr. 1).
  • BSG, 27.05.2004 - B 7 SF 6/04 S

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2009 - L 4 B 68/08
    Zu der Entscheidung vom 6. November 2002 hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 27. Mai 2004 (B 7 SF 6/04 S in ">57a%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-1500 § 57a Nr. 2 SGG) Stellung genommen.
  • LSG Niedersachsen, 18.09.2000 - L 4 B 205/00
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2009 - L 4 B 68/08
    Schon zu dieser Fassung hat der Senat in einem Fall, der eine Vergütungsforderung eines Krankenhauses gegen eine gesetzliche Krankenkasse betraf, mit Beschluss vom 18. September 2000 (L 4 B 205/00 KR in E-LSG B-200) entschieden, dass das SG Hannover in Angelegenheiten zuständig ist, die den Vergütungsanspruch eines zugelassenen Krankenhauses gegen eine gesetzliche Krankenkasse betreffen.
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